Zum Inhalt springen
Espresso Data Privacy

Weitergeben

Pseudonymisierung und Anonymisierung – der Unterschied

Bei der Pseudonymisierung werden identifizierende Angaben durch Ersatzwerte ersetzt; mit einer getrennt aufbewahrten Zuordnung lässt sich der Personenbezug wiederherstellen. Bei der Anonymisierung wird der Personenbezug dauerhaft entfernt – die Daten sind danach keine Personendaten mehr.

Was ist Pseudonymisierung?

Die DSGVO definiert Pseudonymisierung als Verarbeitung, bei der Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können – vorausgesetzt, diese Informationen werden gesondert aufbewahrt und geschützt (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Typisch ist, Namen und Kennungen durch Ersatzwerte zu ersetzen und die Zuordnung getrennt zu verwahren.

Der Vorteil: Mit den pseudonymisierten Daten lässt sich weiterarbeiten, und das Ergebnis kann bei Bedarf wieder der richtigen Person zugeordnet werden.

Was ist Anonymisierung?

Anonymisierung entfernt den Personenbezug so, dass die Person mit vertretbarem Aufwand nicht mehr bestimmt werden kann (vgl. Erwägungsgrund 26 DSGVO). Gängige Verfahren sind Entfernen, Verallgemeinern – etwa Altersgruppe statt Geburtsdatum – und Zusammenfassen zu Gruppen.

Die Tücke liegt in der Kombination: Geburtsdatum, Postleitzahl und Geschlecht zusammen können eine Person wieder bestimmbar machen, auch wenn der Name fehlt.

Der Unterschied auf einen Blick

Kriterium Pseudonymisierung Anonymisierung
Personenbezug mit der Zuordnung wiederherstellbar dauerhaft entfernt
Rechtliche Einordnung bleiben Personendaten für alle, die die Zuordnung haben keine Personendaten mehr
Datenschutzrecht anwendbar ja – für den Verantwortlichen; für Empfänger ohne Zuordnung je nach Lage nein
Typischer Einsatz Weitergabe an KI und Dienstleister, Analysen mit Rückbezug Statistik, Forschung, Aufbewahrung ohne Personenbezug
Rückweg zur Person möglich nicht vorgesehen

Ein Beispiel

Derselbe Datensatz, dreimal (alle Angaben erfunden):

Angabe Original Pseudonymisiert Anonymisiert
Name Anna Muster Kundin K-4711 –
Geburtsdatum 12.03.1984 12.03.1984 Altersgruppe 40–49
Wohnort Luzern Luzern Zentralschweiz
Anliegen Rückfrage zur Police Rückfrage zur Police Rückfrage zur Police

Wann passt welches Verfahren?

Pseudonymisierung passt, wenn das Ergebnis wieder zur Person zurückfinden muss: bei einer KI-Antwort zu einem Fall, bei der Bearbeitung durch einen Dienstleister oder bei Analysen mit Rückfrage. Anonymisierung passt, wenn der Personenbezug nicht mehr gebraucht wird, etwa für Statistiken oder nach Ablauf einer Frist.

In der Schweiz – und seit einem Urteil des EuGH von 2025 auch in der EU – gilt ein relativer Ansatz: Massgebend ist, ob der jeweilige Empfänger die Person mit vertretbarem Aufwand bestimmen kann. Für das Unternehmen, das die Zuordnung verwahrt, bleiben pseudonymisierte Daten in jedem Fall Personendaten.

So unterstützt Espresso

Privacy Delivery pseudonymisiert Texte und Dokumente vor der Weitergabe und setzt die Originalwerte in der Antwort wieder ein.

  • Pseudonymisieren

    Personendaten in Texten und Dokumenten werden durch neutrale Ersatzwerte ersetzt, bevor sie an eine KI oder an Dritte gehen.

  • Re-identifizieren

    Die Antwort erhält die Originalwerte zurück – solange Sie die Zuordnung aufbewahren. Die Zuordnung bleibt in Ihrer Umgebung.

  • Nachweise

    Datum, Art, Ziel und Person jeder Weitergabe sind festgehalten – bei Exporten auch der Zweck.

Häufige Fragen

Sind pseudonymisierte Daten noch Personendaten?

Für den, der die Zuordnung hat, ja. Für einen Empfänger ohne Zuordnung kann das je nach Lage anders sein – die Pflichten des Verantwortlichen bleiben aber bestehen.

Ist Verschlüsselung dasselbe wie Pseudonymisierung?

Nein. Verschlüsselung macht Daten ohne Schlüssel unlesbar. Pseudonymisierung ersetzt einzelne Angaben, der Rest bleibt lesbar und nutzbar. Beide schützen, aber für unterschiedliche Zwecke.

Dürfen anonymisierte Daten unbegrenzt aufbewahrt werden?

Das Datenschutzrecht gilt für sie nicht mehr, sofern sie wirklich anonym sind. Es lohnt sich aber zu prüfen, ob neue Daten oder Verknüpfungen eine Person wieder bestimmbar machen.

Sollten Daten vor der Weitergabe an eine KI pseudonymisiert werden?

Oft ist das der bessere Weg, weil die KI dann keine Klarnamen und Kennungen erhält. Die übrigen Pflichten – Zweck, Vertrag, Transparenz – gelten trotzdem.

Sehen Sie Espresso in 30 Minuten

Wir zeigen Ihnen das Cockpit mit Beispieldaten – und besprechen, wo Sie beginnen.

Demo anfragen

oder direkt an info@espressodataprivacy.com