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Espresso Data Privacy

Grundlagen

DSG und DSGVO – was Unternehmen operativ tun müssen

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), seit dem 1. September 2023 in Kraft, und die europäische DSGVO verfolgen dieselben Ziele und ähneln sich in vielen Pflichten. Im Alltag zählt vor allem, was Unternehmen konkret tun müssen: Bearbeitungen verzeichnen, Anfragen beantworten, Daten löschen und Verletzungen melden.

Die operativen Pflichten nebeneinander

Pflicht DSG DSGVO
Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Art. 12; Ausnahme unter 250 Mitarbeitenden (Art. 24 DSV) Art. 30; Ausnahme unter 250 Beschäftigten, eng begrenzt
Informationspflicht Art. 19 Art. 13 und 14
Auskunft Art. 25; in der Regel 30 Tage Art. 15; ein Monat, verlängerbar um zwei Monate
Datenherausgabe und -übertragung Art. 28 Art. 20
Löschung Art. 6 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 2 lit. c Art. 17
Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen Art. 7 Art. 25
Datensicherheit Art. 8 Art. 32
Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 22 Art. 35
Meldung von Verletzungen der Datensicherheit Art. 24; bei voraussichtlich hohem Risiko so rasch als möglich an den EDÖB Art. 33; unverzüglich, möglichst innert 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde, ausser es besteht voraussichtlich kein Risiko
Bekanntgabe ins Ausland Art. 16 und 17 Art. 44 ff.

Wo sich DSG und DSGVO unterscheiden

  • Begriffe: Personendaten statt personenbezogene Daten, Bearbeitung statt Verarbeitung, Auftragsbearbeiter statt Auftragsverarbeiter.
  • Grundlage der Bearbeitung: Das DSG erlaubt die Bearbeitung, wenn die Grundsätze eingehalten sind; einen Rechtfertigungsgrund braucht es erst bei einer Persönlichkeitsverletzung. Die DSGVO verlangt für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO).
  • Besonders schützenswerte Daten: Das DSG zählt auch Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe und über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen dazu.
  • Meldung von Verletzungen: Das DSG verlangt sie bei voraussichtlich hohem Risiko, ohne feste Frist; die DSGVO schon, wenn ein Risiko nicht ausgeschlossen ist, möglichst innert 72 Stunden.
  • Sanktionen: Das DSG richtet Bussen grundsätzlich gegen verantwortliche natürliche Personen, die DSGVO Geldbussen gegen Unternehmen.

Was heisst das für den Betrieb?

Beide Gesetze verlangen Abläufe, nicht nur Dokumente: ein Verzeichnis, das stimmt, Anfragen, die fristgerecht beantwortet werden, Daten, die nach Ablauf ihrer Frist tatsächlich gelöscht werden, und Nachweise, die das belegen.

Wer beiden Rechtsordnungen unterliegt, fährt am besten mit einem einheitlichen Ablauf: Fristen je Anfrage berechnen und überwachen, Löschungen über alle Systeme steuern, jeden Schritt festhalten.

So unterstützt Espresso

Espresso setzt die operativen Pflichten aus DSG und DSGVO in Ihren Systemen um – mit einem Modul je Aufgabe.

  • Finden

    Data Discovery zeigt, wo Personendaten liegen.

  • Verzeichnen

    Privacy Register führt Systeme, Fristen und das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten.

  • Beantworten

    Subject Request führt Auskunfts- und Löschbegehren fristgerecht zum Abschluss.

  • Löschen und belegen

    Data Deletion löscht über alle Systeme und hält jede Rückmeldung fest.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das revidierte DSG?

Seit dem 1. September 2023, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV).

Gilt die DSGVO für Schweizer Unternehmen?

Wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, kann sie anwendbar sein (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Welche Sanktionen sieht das DSG vor?

Bussen bis 250'000 Franken gegen verantwortliche natürliche Personen bei vorsätzlichen Verstössen gegen bestimmte Pflichten (Art. 60 ff. DSG); bei Bussen bis 50'000 Franken kann stattdessen das Unternehmen gebüsst werden (Art. 64 DSG). Die DSGVO sieht Geldbussen gegen Unternehmen vor.

Reicht es, die DSGVO zu erfüllen?

Weitgehend, aber nicht in jedem Detail. Unterschiede gibt es etwa bei den besonders schützenswerten Daten, bei der Nennung der Empfängerstaaten (Art. 19 Abs. 4 DSG) und bei der Ausnahme vom Verzeichnis.

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