Automatisierung des Rechts auf Vergessenwerden

Wie Espresso Data Privacy mit unternehmensweiter Löschorchestrierung die Umsetzung von DSGVO Artikel 17 unterstützt

Überblick

Das Recht auf Vergessenwerden – offiziell als Recht auf Löschung in DSGVO Artikel 17 verankert – gibt betroffenen Personen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Für Unternehmen bedeutet das, Löschvorgänge zuverlässig, sicher und gesetzeskonform umzusetzen.


Rechtsgrundlage

Laut DSGVO Artikel 17 müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn:

  • Die Daten für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind
  • Die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft
  • Die Verarbeitung unrechtmässig war
  • Eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht
  • Die betroffene Person der Verarbeitung widerspricht (Art. 21)

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die praktische Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 17 bringt verschiedene Herausforderungen mit sich:

  • Verteilte Datenbestände über viele Systeme und Formate hinweg
  • Komplexe Applikationslandschaften und Altsysteme
  • Schwierigkeiten bei der Löschreihenfolge abhängiger Objekte
  • Erforderlichkeit von Protokollen und Nachweisen über Löschungen

Espresso's Orchestrierungsplattform

Espresso Data Privacy ermöglicht skalierbare Löschorchestrierung durch:

  • Zentrale Orchestrierung der Datenlöschung über alle Systeme hinweg
  • Regelbasierte Löschrichtlinien je Objekttyp und Aufbewahrungsdauer
  • Detaillierte Audit-Trails mit Löschbelegen
  • Unterstützung von Ausnahmen, Sperren und manuellen Freigaben
  • Sichere API-basierte Integration in bestehende Infrastruktur

Vorteile für Ihre Organisation

  • Erfüllt rechtliche Anforderungen gemäss Artikel 17 DSGVO
  • Reduziert Risiken und rechtliche Angriffsflächen durch Transparenz
  • Verringert manuellen Aufwand dank Automatisierung
  • Unterstützt Mandantenfähigkeit und systemübergreifende Löschung

Weitere Informationen finden Sie in unserer Dokumentation oder im Referenzfall.